Tarifvertrag Gebäudereinigung: Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske begründet keinen Erschwerniszuschlag
Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (sog. OP-Maske) auf Anweisung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnahmen erfüllt nicht die Voraussetzungen für den Erschwerniszuschlag nach § 10 Nr. 1.2 des Rahmentarifvertrags für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung. Ein Mitarbeiter war als Reinigungskraft bei einer Arbeitgeberin angestellt. Aufgrund...
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