Konkretisierung der BAG-Rechtsprechung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Arbeitsgericht Berlin hat die vom BAG aufgestellten Anforderungen an ein wirksames betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) konkretisiert. Danach ist im Rahmen eines organisierten Suchprozesses zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise der Arbeitnehmer (wieder) beschäftigt werden kann. Hierbei sollen verschiedene, vom Arbeitsgericht konkret benannte Umstände...
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