Kein Entschädigungsanspruch des Arbeitgebers wegen Quarantäneanordnung bei einem Arbeitnehmer
Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz, sofern sein Arbeitnehmer während einer vierzehntägigen häuslichen Absonderung gegen ihn einen Lohnfortzahlungsanspruch hat. Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 10.05.2021 Aktenzeichen: 3 K 107/21.KO u.a. ...
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