Keine Schwangerschaftsabbrüche: Direktionsrecht eines katholischen Klinikums gegenüber Chefarzt
Ein (neu) in katholischer Trägerschaft geführtes Klinikum darf dem langjährigen Chefarzt der Gynäkologie im Rahmen des Direktionsrechts Vorgaben dahingehend machen, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Klinik nicht durchgeführt werden dürfen. Eine zuvor erteilte Nebentätigkeitsgenehmigung, wonach der Chefarzt ambulante Behandlungen und Beratungen sowie ambulante Reproduktionsmedizin vornehmen und...
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