Ablehnung eines schwerbehinderten Bewerbers: Arbeitgeber müssen selbst bei Interessenkollision Vertrauensperson beteiligen
Bei der Entscheidung über die Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen hat der Arbeitgeber gem. § 81 Abs. 1 SGB IX stets die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Das gilt selbst dann, wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten ebenfalls zu den Bewerbern gehört. Ein Verstoß gegen diese Beteiligungspflicht kann eine...
Read More