Arbeitgeber können das Tragen künstlicher Fingernägel verbieten
Angestellten Helferinnen und Helfern im sozialen Dienst eines Altenheims kann das Tragen von langen, künstlichen, lackierten Finger- oder Gelnägeln im Dienst untersagt werden. Das Interesse der Arbeitnehmer an der freien Gestaltung ihres äußeren Erscheinungsbildes muss hinter dem Interesse der Arbeitgeber, die Gesundheit und das körperliche...
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