Anpassungsprüfung bei betrieblicher Altersversorgung: Berechnungsdurchgriff
Das Bestehen eines isolierten Gewinnabführungsvertrags rechtfertigt im Rahmen der Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) keinen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage der herrschenden Gesellschaft. Ein Betriebsrentner verlangte von seiner ehemaligen Arbeitgeberin die Anpassung seiner Betriebsrente. Die ehemalige Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der...
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