Sturz im Homeoffice ist kein Arbeitsunfall
Der von einem Arbeitnehmer zu Beginn seiner Tätigkeit im Homeoffice zurückgelegte Weg von den Wohn- zu den Büroräumen ist weder als Weg zur Arbeit noch als Betriebsweg gesetzlich unfallversichert. Der Mitarbeiter war als Gebietsverkaufsleiter seit mehreren Jahren im Außendienst versicherungspflichtig beschäftigt. Er arbeitete dabei regelmäßig auch...
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