Das ändert sich zum 01.01.2012: Familienpflegezeit
Zum 1.1.2012 ist das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz) in Kraft getreten. Hiermit soll die Höchstdauer der Pflege auf zwei Jahre erhöht und eine Regelung zur finanziellen Abfederung getroffen werden. Daneben gibt es einige Änderungen im Steuerrecht, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer...
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