Wiederholte Befristungen mit Schauspielern einer Serie können durch die Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt sein
Die Eigenart der Arbeitsleistung i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG kann die Befristung eines Arbeitsvertrags einer Filmproduktionsgesellschaft mit einem Schauspieler sachlich rechtfertigen, der aufgrund wiederholter befristeter Arbeitsverträge jahrelang für dieselbe Rolle (hier: Kommissar einer Krimiserie) engagiert wurde. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom...
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