Cloudbasierte Personal-Sodtware: Schadensersatz wegen Datenschutzverstoß
Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt, um die cloudbasierte Software für Personalverwaltung "Workday" zu testen. Eine Arbeitgeberin verarbeitete personenbezogene Daten ihrer Beschäftigten u.a. zu Abrechnungszwecken...
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