Abfindung : Ablehnung eines Angebots?
Aus § 150 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ergibt sich, dass eine wirksame Annahme eines Angebots nur dann vorliegt, wenn sie dem Angebot entspricht, also mit diesem deckungsgleich ist. Jede Annahme unter inhaltlichen Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt dagegen als Ablehnung verbunden mit einem...
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