Zugangserleichterungen für Kurzarbeit bis 30. September 2022 verlängert
Das Bundeskabinett hat am 22.06.2022 die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) beschlossen. Mit der Verordnung werden die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 30. September 2022 verlängert. Dadurch ist weiterhin ein niedrigschwelliger Zugang zum Kurzarbeitergeld gewährleistet. Nach den guten Erfahrungen mit dem Instrument...
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