Keine Benachteiligung wegen Behinderung eines externen Bewerbers bei Vorrang von internen Bewerbern im gestuften Verfahren
Bei interner und externer Ausschreibung erscheint ein gestuftes Verfahren zulässig, nachdem Bewerber auf die externe Ausschreibung erst nach erfolglosem internen Bewerbungsverfahren überhaupt berücksichtigt werden. In einem solchen Fall liegt wohl keine ungünstigere Behandlung eines externen Bewerbers wegen seiner Behinderung vor, wenn er wie alle anderen...
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