Pflegekräfte in ambulantem Pflegedienst sind in der Regel sozialversicherungspflichtig
Eine staatlich anerkannte Gesundheits- und Pflegeassistentin war auf selbstständiger Basis für einen Pflegedienst tätig. Sie erhielt eine Stundenvergütung von 25 bzw. 26 EUR zzgl. Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst. Die Mitarbeiterin war ausschließlich bei einem Wachkomapatienten mit Absaugbedarf eingesetzt, den sie im Wechsel mit...
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