Nachkündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wirksam
Die Nachkündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27.08.2020 sind grundsätzlich wirksam. Sie sind wegen der Stilllegung des Flugbetriebs sozial gerechtfertigt und die Anforderungen an das nach § 17 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) mit der Personalvertretung durchzuführende Konsultationsverfahren wurden erfüllt. Die klagende Mitarbeiterin...
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