Weiterleitung von Gewerkschaftsinformationen per E-Mail an Arbeitnehmer im Home-Office?
Der Arbeitgeber ist bei einer coronabedingten Beschäftigung der Arbeitnehmer im Home-Office nicht verpflichtet, Informationen einer Arbeitnehmervereinigung an die dienstlichen E-Mailadressen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu versenden. Geklagt hatte eine bei einem Arbeitgeber vertretene Arbeitnehmervereinigung. Der Arbeitgeber gewährte den bei ihm vertretenen Arbeitnehmervereinigungen die Möglichkeit, im...
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