Anspruch auf Weihnachtsgeld kann vom ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht werden
Die Regelung im Arbeitsvertrag, wonach der Anspruch auf Weihnachtsgeld ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zum Auszahlungszeitpunkt voraussetzt, hält der gesetzlichen Inhaltskontrolle stand. Das gilt auch, wenn die Klausel nicht danach differenziert, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Die klagende Arbeitnehmerin war seit Mitte 2008 bei dem beklagten Steuerberater...
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