Arbeitgeber dürfen die Gehälter von außertariflichen Angestellten bei Unterschreitung der betriebsüblichen Arbeitszeit kürzen
Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt, so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart. Wird diese unterschritten, so darf der Arbeitgeber die Vergütung entsprechend kürzen. Diese Grundsätze gelten auch für außertarifliche Angestellte. Ist in ihrem Arbeitsvertrag lediglich geregelt, dass sie auch...
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