Verschwiegenheit über Arbeitsvergütung
Das Landesarbeitsgericht Rostock hat eine Klausel in einem Arbeitsvertrag, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch gegenüber Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, für unwirksam erklärt. Durch diese Verpflichtung würde der Mitarbeiter daran gehindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Entlohnung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich...
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