Probezeit
Rein arbeitsrechtlich bedeutet die Vereinbarung einer Probezeit im Arbeitsverhältnis, dass innerhalb der vereinbarten Probezeit beide Seiten mit einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen können. Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen. Die Parteien können aber auch eine kürzere Probezeit vereinbaren oder ganz auf eine...
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