Keine Kündigung wegen häufiger Toilettenbesuche
Dem Chef einer Kölner Anwaltskanzlei war aufgefallen, dass ein angestellter Rechtsanwalt ungewöhnlich oft die Toilette aufsuchte. Also legte er sich auf die Lauer und stellte fest, dass der Mitarbeiter während der 18-tägigen “Beobachtungszeit” 384 Minuten auf dem “stillen Örtchen” verbrachte. Hochgerechnet auf die gesamte Beschäftigungsdauer...
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