Klagefrist bei nicht unterschriebener Kündigung
Eine Kündigung ohne Unterschrift ist unwirksam. Sie kann von dem betroffenen Arbeitnehmer daher auch noch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage gerichtlich angegriffen werden. Nach dem Wortlaut des § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt die Klagefrist nur für schriftliche Kündigungen. Eine...
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