Zwei-Wochen-Frist: Arbeitgeber dürfen nicht zu lange mit Verdachtskündigung warten
Arbeitgeber müssen eine fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt aussprechen, in dem sie von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt haben. Dies gilt auch für Verdachtskündigungen, weshalb eine fristlose Kündigung ausgeschlossen sein kann, wenn der Arbeitgeber zu lange ermittelt hat....
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