Zugang des Arbeitszeugnisses
Geht ein vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer abgesendetes Arbeitszeugnis diesem nicht zu, muss der Arbeitgeber ein neues Zeugnis ausstellen. Die Beweislast für die Erfüllung des Zeugnisanspruchs trägt stets der Arbeitgeber. In der Regel genügt es, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis (im Original) zur Abholung bereitlegt....
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