Ehemaliger Präsident des Deutschen Anwaltvereins war sozialversicherungspflichtig
Der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) war mit dieser Tätigkeit abhängig beschäftigt und nicht ehrenamtlich tätig. Er war damit in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, so dass Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Der als selbständiger Rechtsanwalt und Notar tätige Kläger ist Mitglied des...
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