Ordentliche Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin
Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer (VZB) als unwirksam, die ordentliche Kündigung jedoch als wirksam angesehen. Ein Mitarbeiter war seit dem 01.01.2000 als Direktor für das VZB tätig. In dieser Funktion beriet er den bei dem VZB gebildeten...
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