Kündigung der PR-Chefin der Fraktion Die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus unwirksam
Die Kündigung der Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin wegen vermeintlichen Arbeitszeitbetrugs ist rechtsunwirksam. Eine schwerwiegende Pflichtverletzung lag nicht vor. Eine Mitarbeiterin war als Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion "Die Linke" im Abgeordnetenhaus von Berlin tätig. Sie...
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