Einrichtung personalisierter E-Mail-Adressen für einzelne Betriebsratsmitglieder
Die Bereitstellung von personalisierten E-Mail-Adressen, die eine Kommunikation auch außerhalb der unternehmenseigenen Domain ermöglichen, kann für die Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben einzelner Betriebsratsmitglieder erforderlich sein i.S.d. § 40 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Der Betriebsrat als Gremium muss nicht notwendigerweise Beteiligter eines Beschlussverfahrens sein, wenn einzelne Betriebsratsmitglieder...
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