Beginn des Kündigungsverbots bei Schwangerschaft
Der besondere Kündigungsschutz wegen Schwangerschaft der Arbeitnehmerin nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) beginnt nach der Berechnungsmethode des Bundesarbeitsgerichts 280 Tage vor dem errechneten Entbindungstermin. Während dieser Zeit ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich verboten, es sei denn es liegt eine behördliche Erlaubnis vor. Notwendige Voraussetzung...
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