Kündigungsschutz: Zusammenrechnung von zwei Arbeitsverhältnissen
Zwei Arbeitsverhältnisse können für die Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit bis zum Eingreifen des gesetzlichen Kündigungsschutzes nach § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zusammengerechnet werden, wenn sie in einen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen. Eine deutliche Zäsur ist darin zu sehen, wenn sich der Arbeitgeber zunächst...
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