Rallye-Fahrer und Beifahrer sind abhängig beschäftigt
Wenn ein Unternehmen mit Rennsportfahrern Exklusivität vereinbart, ihnen Fitness- und Gesundheitsvorgaben macht und diese kontrolliert, eine feste Vergütung zahlt sowie den organisatorischen Rahmen bei Veranstaltungen festlegt, dann sind die Fahrer nicht selbstständig tätig, sondern abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Ein Unternehmen aus Weiterstadt, das Fahrzeuge vertreibt...
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