Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Gehalts
Nach § 814 Alt. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war. Das Erfordernis der positiven Kenntnis des Leistenden von der Nichtschuld i.S.v. § 814...
Read More