Arbeitnehmerüberlassung: Voraussetzungen des sog. Konzernprivilegs
Das Rechtsfolgensystem der §§ 10 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG auf die Überlassung zwischen Konzernunternehmen i.S.d. § 18 Aktiengesetz (AktG) nicht anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und...
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