Facebook-Auftritt des Arbeitgebers kann der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen
Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber zwar nicht generell untersagen, eine Facebook-Seite zu betreiben. Der Mitbestimmung kann aber die Entscheidung des Arbeitgebers unterliegen, Postings von anderen Facebook-Nutzern auf dieser Seite unmittelbar zu veröffentlichen. Soweit sich diese auf das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern beziehen, führt...
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