Inflationsausgleichsprämie: Kein Ausschluss von Mindestlohnempfängern
Der Ausschluss von Arbeitnehmern, deren Arbeitseinkommen sich durch Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns erhöht hat, von einer zusätzlichen, freiwillig gewährten Leistung des Arbeitgebers ist sachlich nicht gerechtfertigt und verstößt gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein Mitarbeiter war als Servicekraft in Vollzeit bei einer Arbeitgeberin tätig. Sein Stundengrundentgelt betrug...
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