Kündigung trotz vulgärer Kritik an Schichtführung nicht gerechtfertigt
Eine in vulgärer Sprache geäußerte Kritik, die sich auf die Art und Weise der Schichtführung in einem Verteilzentrum einer Handelsgruppe als solche bezieht, rechtfertigt keine Kündigung, wenn die Äußerungen nicht als schwerwiegende, persönlich herabwürdigende Beleidigungen gemeint und zu verstehen sind. Angesichts der besonderen Umstände einer...
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