Intransparente Rechtswahlklausel ist unwirksam
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Rechtswahlklausel in einem Arbeitsvertrag, mit der deutsches Recht gewählt wird, unterliegt der Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eine Transparenzkontrolle solcher Rechtswahlklauseln ist mit der Rom I-VO vereinbar und entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Die...
Read More