Einwurf-Einschreiben im „Scan-Verfahren“: kein Anscheinsbeweis für den Zugang
Ein im "Scan-Verfahren" erstellter Auslieferungsbeleg kann nicht den Anschein begründen, dass ein sog. Einwurf-Einschreiben in die Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt wurde, sondern allenfalls, dass ein solcher Vorgang unmittelbar bevorsteht. Damit entfällt der für die Annahme eines Anscheinsbeweises maßgebliche Anknüpfungspunkt einer wahrheitsgemäßen Bestätigung einer bereits erfolgten...
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