AGG-Klage einer nicht-binären Person wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen
Ein Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung setzt eine ernsthafte Bewerbung (hier: einer nicht-binären Person) voraus. Fehlt es hieran, weil die Bewerbung ausschließlich der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen dient, ist der Anspruch wegen Rechtsmissbrauchs ausgeschlossen. Die klagende Person, die den Geschlechtseintrag "divers" führt, hatte sich...
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