Regierung beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate
Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 die 4. Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Damit wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2026, verlängert. Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, haben dadurch die Möglichkeit, anstelle der regulären...
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