Corona-Selbsttestung einer Pflegekraft ist keine vergütungspflichtige Arbeit
Einer Arbeitnehmerin war es als Pflegekraft während der Corona-Pandemie untersagt, ihre Arbeit überhaupt anzutreten, bevor sie nicht einen negativen Coronatest nachweisen konnte. Damit diente die Durchführung der Tests nicht ausschließlich einem fremden Bedürfnis. Auch die Tatsache, dass die Mitarbeiterin das Testergebnis nicht nur per E-Mail,...
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