Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis
Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch einen Medizinischen Dienst, der von einer gesetzlichen Krankenkasse mit der Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten beauftragt worden ist, kann nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. h der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch dann zulässig...
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