Kein Recht auf Teilzeit wegen entgegenstehender betrieblicher Gründe
Ein Teilzeitantrag kann vom Arbeitgeber aus entgegenstehenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Bei den entgegenstehenden betrieblichen Gründen handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zukommt. Ein Mitarbeiter ist seit 1992 als Chemikant bei einem Unternehmen der chemischen Industrie mit 2.417...
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