Täuschung über Impfunfähigkeit kann Kündigung rechtfertigen
Ein in der Patientenversorgung eingesetzter Arbeitnehmer, der im Geltungsbereich von § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) wahrheitswidrig behauptet, aufgrund einer ärztlichen Untersuchung sei festgestellt worden, dass er vorläufig nicht gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 geimpft werden könne, verletzt in erheblicher Weise eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Eine Mitarbeiterin war seit 1988...
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