Massenentlassungen: Fehlende Anzeige bei der zuständigen Behörde?
Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 98/59 über Massenentlassungen ist dahin auszulegen, dass die Kündigung eines Arbeitsvertrags im Rahmen einer beabsichtigten Massenentlassung, die nach Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 der zuständigen Behörde anzuzeigen ist, erst nach Ablauf der in Art. 4 Abs....
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