Hinweisgeberschutzgesetz: Kein Schadenersatz für Mitarbeiter eines Autoherstellers
Zwei Mitarbeiter eines großen niedersächsischen Autobauers, die dort als Mitglieder des Oberen Managementkreises beschäftigt sind, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter Verstöße des Herstellers gegen das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Die beiden Mitarbeiter sind bei einem großen niedersächsischen Autobauer als Mitglieder des Oberen Managementkreises (OMK)...
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