Anhörung des Arbeitnehmers: Kein generelles Kontaktverbot während des Urlaubs
Ein Arbeitgeber wahrt die 2-Wochen-Frist für den Ausspruch einer fristlosen Kündigung (§ 626 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) nicht, wenn er nach Kenntnis eines kündigungsrelevanten Sachverhalts über mehrere Wochen hinweg - auch während einer urlaubsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers - keine zumutbaren und möglichen Ermittlungs-...
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