Kein ausreichender Hinweis auf Schwerbehinderung bei Bewerbung
Es ist nicht davon auszugehen, dass dem Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft eines Bewerbers bekannt war oder er sie kennen musste, wenn sich die einzige Information hierzu aus einem unvollständig vorgelegten behördlichen Teil-Abhilfebescheid hinsichtlich des Grades der Behinderung ergibt, auf den weder im Anschreiben noch im Lebenslauf...
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