Keine Klagemöglichkeit des einzelnen Bahnkunden gegen geplanten Streik
Einem einzelnen Bahnkunden steht kein Anspruch gegen eine Gewerkschaft gerichtet auf Unterlassung bestimmter Streikmaßnahmen zu. Die Möglichkeit, den Bahnverkehr in Anspruch zu nehmen, wird nicht als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geschützt. Der Umstand, dass bei einem Bahnstreik eine Vielzahl von Kunden...
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