Keine einstweilige Verfügung auf Streikuntersagung beim REWE-Logistikstandort Köln-Langel
Das Arbeitsgericht Köln hat einen Antrag auf Eilrechtsschutz zurückgewiesen, der auf Unterlassung des Aufrufs bzw. der Durchführung eines Streiks am REWE-Logistikstandort Köln-Langel am 06.06.2023 gerichtet war. Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte am REWE-Logistikstandort Köln-Langel zu einem Streik vom 06.06.2023, 0.00 Uhr bis zum 07.06.2023, 24.00 Uhr...
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