Diskriminierungsschutz – Befristung von Arbeitsverträgen bis zur Regelaltersgrenze
Der Schutz des Diskriminierungsverbots für befristet beschäftigte Arbeitnehmer gemäß § 4 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erstreckt sich nach Sinn und Zweck nicht auf Arbeitsverhältnisse, die mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden. Die Nichteinbeziehung in den Anwendungsbereich des § 22 Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) stellt weder eine...
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