Freie Mitarbeit einer Musikschullehrerin kein Arbeitsverhältnis
Nach § 611a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) setzt ein Arbeitsverhältnis die Verpflichtung zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit bei einer Eingliederung des Arbeitnehmers in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers voraus. Eine Musikschullehrerin, die über einen langen Zeitraum an einer Musikschule im Land Berlin...
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