Recht auf Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in der Pandemie
Betriebsratsmitglieder sind bis zum 30.06.2021 berechtigt, an Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in ihrer Privatwohnung teilzunehmen, wenn im Betrieb die Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21.01.2021 für Sitzungen des Betriebsrats nicht eingehalten werden können. Der Betriebsrat der Kölner Filiale eines deutschlandweit tätigen Textilunternehmens war gegen den Arbeitgeber vorgegangen,...
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