Berechnung und Erfüllung von Urlaub auf der Grundlage von Arbeitstagen
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs und dessen Erfüllung hat auf der Grundlage von Arbeitstagen und nicht von Kalendertagen zu erfolgen. Dies gilt auch im Rettungsdienst. Unter Berücksichtigung der in §§ 9 bis 13 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vorgesehenen Ruhetage wäre die dauerhafte Beschäftigung in einer Siebentagewoche nicht zulässig....
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