Außerordentliche Kündigung nach Bedrohung und Beleidigung
Bedrohungen oder grobe Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten und Arbeitskollegen kommen als Grund für eine fristlose Entlassung in Betracht. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist nicht schrankenlos gewährleistet. Es ist gemäß Art. 5 Abs. 2 GG durch die allgemeinen Gesetze und...
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