Darlegungslast im Rechtsstreit über richtige Eingruppierung
Im Eingruppierungsrechtsstreit obliegt dem klagenden Arbeitnehmer nach den allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen die Darlegungslast. Hält er seine Tätigkeit für einer höheren Entgeltgruppe zugehörig, muss er - je nach Einzelfall - die hierfür maßgeblichen Tatsachen darlegen und im Streitfall beweisen, dass die tariflichen Anforderungen des beanspruchten Tätigkeitsmerkmals...
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