Zweiwochenfrist für außerordentliche Kündigung bei beantragter Schwerbehinderung
Gemäß § 626 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann eine außerordentliche Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Bei schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Arbeitnehmern muss innerhalb dieser Zweiwochenfrist die Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung beantragt werden, § 174 Abs. 2...
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