Rückforderung von Ausbildungskosten aufgrund tarifvertraglicher Regelung
Eine tarifvertragliche Regelung, wonach Ausbildungskosten bei einer frühzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Abschluss der Ausbildung zurückzuzahlen sind, ist grundsätzlich zulässig. Auch bei einer nur grob differenzierenden Rückzahlungsregelung haben die Tarifvertragsparteien die Grenzen ihrer Gestaltungsfreiheit nicht überschritten. Ein Arbeitgeber verlangte von einer ehemaligen Auszubildenden die Rückzahlung eines...
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