30-Minuten-Regel in Rufbereitschaft zu kurz bemessen?
Die Vorgabe, während der Rufbereitschaft innerhalb von 30 Minuten "am Patienten" verfügbar zu sein, ist nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. unzulässig. Das Bundesarbeitsgericht hat nun Gelegenheit zur Klarstellung, ob es unter dem in seiner bisherigen Rechtsprechung verwendeten Begriff der "Arbeitsaufnahme" den Zeitpunkt der Ankunft des...
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