Kündigung durch einen Bevollmächtigten ohne Vollmachtsurkunde in der sog. Wartezeit
Die Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage einer Originalvollmacht gemäß § 174 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist bei Zugang innerhalb von fünf Tagen regelmäßig unverzüglich und nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil sie eine erneute Kündigung innerhalb der Wartezeit erschwert oder verhindert. Die Stellung als Ansprechpartner...
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