Kündigung eines Profifußballers wegen politischer Äußerungen in sozialen Netzwerken
Die politischen Äußerungen eines Profifußballers stellen keine Verletzungen der dem Verein aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenden vertraglichen Rücksichtnahmepflicht dar, jedenfalls nicht im Licht der in diesem Zusammenhang maßgeblich zu berücksichtigenden und verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz - GG). Dies gilt vor allem, wenn...
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