Kein Ausschluss von Annahmeverzugslohnansprüchen bei unwirksamer Kündigung
Die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung von Annahmeverzugslohn nach § 615 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für den Fall einer unwirksamen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt wirkenden Arbeitgeberkündigung kann im Arbeitsvertrag nicht im Voraus vollständig ausgeschlossen werden. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte gemäß §...
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