Rechtsmissbrauch bei Entschädigungsforderung abgelehnter Bewerber wegen Diskriminierung
Für den Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgestez (AGG) wegen Diskriminierung im Bewerbungsverfahren ist konkreter, substantiierter und nachprüfbarer Tatsachenvortrag erforderlich. Der pauschale Vortrag, der abgelehnte Bewerber habe kein echtes Interesse an der Stelle, sondern durchsuche Stellenanzeigen auf Fehler...
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