Wiederholung einer nicht zugegangenen Kündigung: keine erneute Betriebsratsanhörung
Geht eine Kündigungserklärung nicht zu, handelt es sich bei der nachfolgenden Kündigung, die auf den gleichen Sachverhalt gestützt wird und in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem ersten Kündigungsversuch erfolgt, nicht um eine "zweite" Kündigung. Eine (erneute) Betriebsratsanhörung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Dies gilt...
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