Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe
Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertragliche Pflicht, die für eine variable Vergütung maßgeblichen Unternehmensziele rechtzeitig als einseitige Leistungsbestimmung i.S.v. § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu Beginn der Zielperiode vorzugeben, und wird eine spätere Zielvorgabe wegen Wegfalls der Motivations- und Steuerungsfunktion unmöglich, schuldet er nach §§ 280...
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