„Ohne Arbeit kein Lohn“: Anteilige Kürzung von Boni wegen Elternzeit trotz fehlender Kürzungsregelung
Sieht eine Gesamtbetriebsvereinbarung keine Ausnahme vom Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" vor und enthält sie auch keine abschließend gemeinten Bestimmungen zur Auswirkung von Leistungsstörungen oder Ruhenstatbeständen auf die arbeitsleistungsbezogene variable Vergütung, ist der Arbeitgeber auch ohne besondere Vereinbarung berechtigt, diese bei Ausfallzeiten zeitanteilig zu kürzen....
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