Wahlbeeinflussung durch den Arbeitgeber – Kein striktes Neutralitätsgebot gegenüber Betriebsratswahl
Aus dem in § 20 Abs. 2 BetrVG normierten Verbot, die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen zu beeinflussen ergibt sich kein striktes Neutralitätsgebot des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen. Nicht jede Handlung oder kritische...
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