Weihnachtsgratifikation: Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers über die Höhe
Räumt der Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber in zulässiger Weise ein in Bezug auf die Höhe der Sonderzahlung ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht i.S.v. 315 BGB ein, kann er über die Höhe jeweils nach billigem Ermessen entscheiden. Ob die Leistungsbestimmung billigem Ermessen entspricht, ist einzelfallabhängig. Allein die gleiche Bestimmung...
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