Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Abschluss des Studiums
Die einem Ausländer zu Studienzwecken erteilte Aufenthaltserlaubnis wird nach der Regelung des Aufenthaltsgesetzes gem. § 16 Abs. 5 AufenthG bei erfolgreichem Abschluss des Studiums um bis zu 18 Monate zur Suche nach einer dem Abschluss angemessenen Erwerbstätigkeit verlängert. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 06.06.2018Aktenzeichen: 7...
Read More