Gesetzlicher Kündigungsschutz für einen ehemaligen Geschäftsführer?
Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt der gesetzliche Kündigungsschutz nicht für Organvertreter von jurstischen Personen, wie etwa den GmbH-Geschäftsführer. Diese Ausnahmebestimmung kommt aber nicht zum Tragen, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die organschaftliche Stellung eines Arbeitnehmers nicht mehr bestanden...
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