Abmahnung
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer grundsätzlich vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung wegen eines gleichartigen Verstoßes abgemahnt haben. Mit der Abmahnung wird dem Arbeitnehmer Gelegenheit gegeben, die vertragliche Pflicht künftig ordnungsgemäß zu erfüllen; ihm wird also eine Bewährungsmöglichkeit eingeräumt. Die Abmahnung kann von jedem Vorgesetzten ausgesprochen werden,...
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