Bonuskürzung
Angesichts gravierender Verluste darf der Arbeitgeber einen zuvor vorläufig festgesetzten Bonus deutlich reduzieren.Der Kläger war als Sales-/Kundenberater in der Investmentsparte der beklagten Bank tätig. Sein Arbeitsvertrag enthielt ein festes Bruttomonatsgehalt sowie eine variable Vergütung nach Ermessen des Arbeitgebers. Im August 2008 beschloss der Vorstand, einen...
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