Tarifliche Altersfreizeit – Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter
Ein in Teilzeit beschäftigter Arbeitnehmer darf nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer in Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Es gibt keinen allgemeinen...
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