Vereinbarung über den Verzicht von Urlaub oder Urlaubsabgeltung ist unwirksam
Der gesetzliche Schutzzweck des § 13 Abs. 1 Satz 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrIG) würde verfehlt, wenn der Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung während des Arbeitsverhältnisses durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ausgeschlossen oder beschränkt werden könnte. Etwas anders gilt auch nicht dann, wenn das bevorstehende Ende...
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