Keine Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Hautentzündungen infolge einer Tätowierung
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) handelt ein Arbeitnehmer dann schuldhaft, wenn er in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt. Dass es in bis zu 5% der Fälle nach Tätowierungen zu Komplikationen in...
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