Provision bei Übernahme eines Leiharbeitnehmers
Nach § 9 Nr. 3 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind grundsätzlich Vereinbarungen möglich, die eine angemessene Vergütung zwischen Verleiher und Entleiher für die nach dem vorangegangenen Verleih eines Arbeitnehmers erfolgte Vermittlung vorsehen. Diese Provisionsvereinbarung ist jedoch dann nicht mehr angemessen, wenn sie nicht nach der Dauer des...
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