Kündigung eines Redakteurs bei der Deutschen Welle wegen antisemitischer Äußerungen
Die fristlose Kündigung eines in der arabischen Redaktion der Deutschen Welle beschäftigten gehobenen Redakteurs wegen antisemitischer Äußerungen ist wirksam. Als sog. Tendenzträger war er verpflichtet, sowohl bei seiner Arbeitsleistung als auch im außerbetrieblichen Bereich nicht gegen die Tendenz, das heißt die grundsätzlichen Zielsetzungen, der Deutschen...
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