Wunsch nach „erster Führungserfahrung“ in Stellenausschreibung ist kein Indiz für Altersdiskriminierung
Der Text "erste Führungserfahrung" in einer Stellenausschreibung verweist nicht auf einen bestimmten Lebenszeitkorridor und stellt somit kein vermutungsbegründendes Indiz für eine Benachteiligung wegen des Alters dar. Ein Bewerber stritt mit einer Arbeitgeberin um einen Entschädigungsanspruch, den der Bewerber mit der Auffassung geltend machte, die Arbeitgeberin habe...
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