Verspätete Datenauskunft führt nicht zu Schadensersatzanspruch gemäß DSGVO
Eine nur verspätete Auskunft über verarbeitete Daten begründet für sich genommen keinen Kontrollverlust über Daten i.S.d. Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung, sondern nur einen Zeitverzug hinsichtlich der Auskunft. Es ist dabei ohne Belang, dass Art. 12 Abs. 3 Satz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die unverzügliche Erteilung...
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