Ladung zur Betriebsratssitzung ohne Übermittlung der Tagesordnung
Eine mangels Übermittlung der Tagesordnung verfahrensfehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung kann durch die im Übrigen ordnungsgemäß geladenen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats in der Betriebsratssitzung geheilt werden, wenn der Betriebsrat beschlussfähig i.S.d. § 33 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist und die Anwesenden einstimmig beschließen, über...
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