Außerordentliche Verdachtskündigung eines Betriebsratsvorsitzenden
Die Zustimmung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten außerordentlichen Verdachtskündigung eines Betriebsratsvorsitzenden kann nicht durch einen Beschluss des Arbeitsgerichts ersetzt werden, wenn zwar Verdachtsmomente bestehen, jedoch kein für den Ausspruch einer beabsichtigten Verdachtskündigung erforderlicher dringender Verdacht der Pflichtverletzung vorliegt. Sind auch andere Geschehensabläufe denkbar, die den...
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