Betriebsschließung: Massenentlassung und Sozialauswahl
Bei einer etappenweisen Betriebsstillegung hat der Arbeitgeber keine freie Auswahl, wem er früher oder später kündigt. Es sind grundsätzlich die sozial schutzwürdigsten Arbeitnehmer mit den Abwicklungsarbeiten zu beschäftigen. Ein Mitarbeiter arbeitete seit dem Jahr 2012 bei einem Unternehmen, das Aluminiumgussteile herstellte und vertrieb. Die Arbeitgeberin beschäftigte...
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