Vereinbarung über Ruhegeld ist auch bei auffälligem Leistungsmissverhältnis nicht zwangsläufig nichtig
Für eine vorsätzliche Verletzung seiner gegenüber dem Arbeitgeber bestehenden Vermögensbetreuungspflicht muss der Täter die rechtlichen Wertungen in seiner Laiensphäre nachvollzogen haben und hierbei Verletzungen zumindest billigend in Kauf genommen haben. Vor dem Hintergrund eingeholter Gutachten und des Mitwirkens eines Wirtschaftsprüfers bei Vertragsabschluss darf davon ausgegangen...
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